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Lebenssituation

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen – auch mit alter Heizung

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, ohne vorher zu sanieren? Das geht – auch mit Energieklasse H oder defekter Heizung. Hier lesen Sie, was das Heizungsgesetz verlangt, was den Preis bestimmt und wie wir Häuser in Görlitz und Umgebung im jetzigen Zustand kaufen.

Wer ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen möchte, hat meist mehr als eine Frage im Kopf. Vielleicht ist es das Elternhaus, vielleicht das eigene Zuhause seit Jahrzehnten – und nun stehen Dach, Heizung oder Leitungen an. Dazu kommen das Heizungsgesetz und Handwerker, die vielerorts knapp sind. Da ist es verständlich, wenn man zunächst nicht weiß, wo man anfangen soll.

Diese Seite ordnet in Ruhe, was zum typischen Sanierungsstau gehört, was das Gesetz verlangt und welche Wege es gibt – ganz gleich, an wen Sie verkaufen. Wir, die Familie Wojciechowski aus Görlitz, kaufen Häuser für unseren eigenen Bestand – gern auch so, wie sie sind.

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen: das Wichtigste in Kürze

Typischer Sanierungsstau: was oft ansteht

Renovierungsbedürftig ist ein Haus meist, wenn Böden, Wände und Anstriche erneuert werden müssen; sanierungsbedürftig, wenn es an Substanz und Technik geht. Von Modernisierungsstau spricht man, wenn das Haus zwar funktioniert, technisch aber nicht mehr dem heutigen Stand entspricht.

Dass über die Jahre nicht alles gemacht wurde, ist nichts Ungewöhnliches – oft hatten andere Dinge Vorrang. Typisch sind diese Baustellen:

Heizungsgesetz: was für alte Heizungen gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird oft „Heizungsgesetz“ genannt. Neu eingebaute Heizungen müssen grundsätzlich zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In bestehenden Gebäuden greift das erst nach der kommunalen Wärmeplanung – in Städten bis 100.000 Einwohner wie Görlitz spätestens ab Mitte 2028.

Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die Bundesregierung hat eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt; was künftig gilt, kann sich also noch ändern.

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen mit alter Heizung

Eine alte Heizung steht einem Verkauf nicht im Weg, auch wenn der Kessel gerade nicht läuft. Für Käufer ist sie aber ein wichtiger Posten: Der CO₂-Preis verteuert Heizöl und Erdgas schrittweise, und eine neue Anlage muss den dann geltenden Regeln entsprechen.

Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden (§ 72 GEG). Ausnahmen gelten unter anderem für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Für Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 selbst bewohnen, gibt es weitere Ausnahmen – dazu der nächste Abschnitt.

Pflichten beim Eigentümerwechsel und was sie für den Preis bedeuten

Wer ein Haus kauft, muss innerhalb von zwei Jahren bestimmte Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz nachholen – etwa die oberste Geschossdecke und ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind davon ausgenommen. Beim Verkauf gehen die Pflichten auf den Käufer über.

Wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, rechnet der Käufer diese Arbeiten in sein Angebot ein – ebenso wie alles andere, was er für nötig hält. Je größer und unklarer der Sanierungsbedarf, desto mehr Puffer plant er ein. Je genauer der Zustand bekannt ist, desto kleiner fällt dieser Puffer aus.

Energieausweis beim Verkauf – auch bei Energieklasse H

In der Regel muss der Verkäufer Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen und ihn nach dem Kauf übergeben (§ 80 GEG) – das gilt auch für ein sanierungsbedürftiges Haus. Fehlt der Ausweis, beauftragen Sie ihn rechtzeitig vor den ersten Besichtigungen.

Wohngebäude werden in Effizienzklassen von A+ bis H eingeordnet; H ist die ungünstigste. Auch Klasse H verhindert keinen Verkauf, sie fließt aber in den Preis ein.

Sanieren oder verkaufen: drei Wege im Vergleich

Wer ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen will, hat im Kern drei Möglichkeiten. Jede kann die richtige sein – je nach Geld, Zeit und Kraft.

Selbst sanieren

Sie lassen die Arbeiten ausführen und verkaufen danach – oder behalten das Haus doch.

Teilweise sanieren

Sie lassen nur beheben, was dringend ist – etwa ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung – und überlassen die große Sanierung dem Käufer. Bekannte Mängel sprechen Sie am besten offen an; das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

So verkaufen, wie es ist

Sie verkaufen im jetzigen Zustand; Arbeiten und Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz übernimmt der Käufer. Ob über einen Makler, privat oder direkt an einen Käufer wie uns, entscheiden Sie.

Ein Makler kann Ihnen Besichtigungen und Verhandlungen abnehmen; bei einem Einfamilienhaus teilen sich Käufer und Verkäufer als Verbraucher die Provision in der Regel hälftig (§§ 656a ff. BGB). Wer privat verkauft, spart die Provision und übernimmt Anzeigen und Termine selbst.

Gleich, welchen Weg Sie wählen: Holen Sie ruhig mehr als eine Einschätzung ein, bevor Sie Geld ausgeben oder unterschreiben.

Was den Preis eines sanierungsbedürftigen Hauses bestimmt

Bevor Sie ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, hilft es zu wissen, wie Käufer rechnen. Einen festen Abschlag gibt es nicht: Ein Käufer fragt, was das Haus nach der Sanierung wert ist, was der Weg dorthin kostet und wie sicher sich das sagen lässt. Wichtig sind vor allem:

Bei Mehrfamilienhäusern, etwa in den Gründerzeitvierteln der Görlitzer Innenstadt, kommen Mieten und Mietverträge hinzu – mehr dazu unter Mehrfamilienhaus verkaufen.

Baudenkmale und Umgebindehäuser in der Oberlausitz

Die Görlitzer Altstadt prägen Bürgerhäuser aus Spätgotik, Renaissance und Barock, die Innenstadt große Gründerzeitviertel; viele Gebäude sind Baudenkmale. Im Umland stehen die für die Oberlausitz typischen Umgebindehäuser.

Ist ein Haus ein Baudenkmal, brauchen Veränderungen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde – und eine Sanierung betrifft oft genau Fenster, Dach und Fassade. Wer ein altes, sanierungsbedürftiges Haus verkaufen möchte, sollte deshalb wissen, ob es unter Denkmalschutz steht; im Zweifel gibt die Behörde Auskunft.

Davon zu unterscheiden ist das Sanierungsgebiet: Liegt ein Haus in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, braucht schon der Verkauf eine Genehmigung der Gemeinde (§ 144 BauGB) – unabhängig vom Zustand des Hauses. Der Notar holt sie ein und fragt auch ab, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat (§§ 24 ff. BauGB).

Wenn das Haus leer steht: Kosten und Pflege

Steht das Haus leer, laufen die Kosten weiter:

In einem leeren Haus fallen Schäden wie ein undichtes Dach oder ein geplatztes Rohr oft erst spät auf. Es hilft deshalb, wenn jemand aus der Familie oder der Nachbarschaft regelmäßig nach dem Rechten sieht.

Was Erben für den Verkauf brauchen, lesen Sie auf der Seite Erbschaft; bei einem Umzug im Alter hilft Verkauf im Alter weiter.

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen an uns: so läuft der Ankauf

Hinter der Familie Wojciechowski Immobilien GmbH stehen René und Ljiljana Wojciechowski, Immobilieninvestoren aus Görlitz. Wir kaufen Häuser in Görlitz und im Umkreis von 50 Kilometern für unseren eigenen Bestand, behalten sie langfristig und pflegen sie. Bei uns sprechen Sie deshalb direkt mit dem Käufer.

Ihr Haus übernehmen wir so, wie es ist – Sie müssen weder renovieren noch räumen; die Sanierung ist dann unsere Sache. Bei der Besichtigung nehmen wir uns Zeit, hören zu und berücksichtigen den Sanierungsbedarf in unserem Angebot.

Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot; ob Sie es annehmen, entscheiden Sie in Ruhe und ohne Druck. Es gibt kein Inserat und kein Schild am Haus, Ihre Anfrage bleibt vertraulich, und eine Provision fällt nicht an. Notar- und Grundbuchkosten trägt nach dem Gesetz in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) – also wir.

Was wir kaufen

Wir kaufen Objekte mit einem Kaufpreis von 100.000 € bis 5 Mio. €, in allen Görlitzer Stadtteilen ebenso wie in Zittau, Löbau, Niesky oder Bautzen. Einzelheiten stehen im Ankaufsprofil, mehr zu Ein- und Zweifamilienhäusern unter Haus verkaufen in Görlitz.

Ablauf

Vier Schritte bis zum Notar

Viele Verkäufer – gerade Erbengemeinschaften – fürchten einen langen, komplizierten Verkauf. Bei uns wissen Sie bei jedem Schritt, was als Nächstes passiert.

  1. Kontakt

    Sie rufen uns an oder schreiben uns. Ein paar Eckdaten genügen.

  2. Besichtigung & Bewertung

    Wir kommen kurzfristig vorbei – diskret und ohne Heerscharen von Interessenten.

  3. Angebot in 48 Stunden

    Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot.

  4. Notar & Auszahlung

    Wir bereiten alles vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Der Kaufpreis wird sicher ausgezahlt.

Für den Anfang genügen ein paar Eckdaten – über das Formular Immobilie anbieten oder telefonisch unter 0351 217 88 998. Wir melden uns und hören uns Ihre Lage in Ruhe an.

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen: Unterlagen und Checkliste

Diese Unterlagen helfen jedem Käufer, den Zustand einzuschätzen – je nach Objekt:

Fehlendes kann man oft nachträglich besorgen; vieles beschafft auch der Notar.

Checkliste vor dem Verkauf

  1. Zustand notieren: was an Dach, Fenstern, Heizung, Leitungen, Keller und Fassade bekannt ist und was wann repariert wurde.
  2. Energieausweis bereitlegen oder rechtzeitig beauftragen.
  3. Denkmalschutz und Sanierungsgebiet klären.
  4. Darlehen prüfen: Bei fester Zinsbindung darf die Bank für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie früh nach der Höhe.
  5. Steuer bedenken: Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein – außer Sie haben das Haus durchgehend seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt (§ 23 EStG). Bei einer Erbschaft zählt der Kauf durch den Verstorbenen.
  6. Wege vergleichen: ein Angebot für den jetzigen Zustand in Ruhe gegen Kosten und Risiko einer Sanierung abwägen.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Was für Ihr Haus gilt, klären Sie mit dem Notar, einem Rechtsanwalt oder Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich vor dem Verkauf noch etwas reparieren?

Nein. Wir kaufen im heutigen Zustand und berücksichtigen den Sanierungsbedarf in unserem Angebot. Renovieren oder räumen müssen Sie nicht.

Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?

Beim Verkauf schreibt das Gesetz in der Regel einen Energieausweis vor. Haben Sie keinen, sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, wie Sie ihn bekommen.

Kann ich ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, wenn die Heizung alt oder defekt ist?

Ja. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden; eine alte oder defekte Heizung steht einem Verkauf nicht im Weg. Bestimmte Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz übernimmt dann der Käufer, und das fließt in den Preis ein.

Was kostet mich der Verkauf an Sie?

Eine Maklerprovision fällt nicht an, und Notar- und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer – also wir. Die Löschung alter Grundschulden ist Sache des Verkäufers und wird aus dem Kaufpreis bezahlt.

Kaufen Sie auch Häuser, die seit Jahren leer stehen?

Ja, gern – auch nach Jahren ohne Nutzung. Bei Erbschaften übernehmen wir auf Wunsch die Räumung; was Ihnen wichtig ist, nehmen Sie vorher in Ruhe mit.

Bereit für ein Angebot?

Ein Anruf oder ein paar Angaben im Formular genügen. Wir melden uns persönlich und vereinbaren einen Termin vor Ort.