Verkaufen in Görlitz
Haus verkaufen in Görlitz – direkt an eine Familie aus der Region
Haus verkaufen in Görlitz – in Ruhe und ohne Inserat: Die Familie Wojciechowski kauft Häuser im jetzigen Zustand für den eigenen Bestand und behält sie langfristig. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung, ohne Maklerprovision.

Ein Haus verkaufen in Görlitz – das ist selten nur eine Frage des Preises. Oft geht es um ein Elternhaus, eine Trennung oder ein Haus, das zu groß geworden ist. Wer verkaufen will oder muss, fragt sich zuerst: Welcher Weg passt, was kostet er, und was kommt auf mich zu?
Diese Seite erklärt Wege, Preis, Unterlagen, Kosten und Steuern; das meiste gilt auch, wenn Sie am Ende nicht an uns verkaufen. Wir, die Familie Wojciechowski, sind Immobilieninvestoren aus Görlitz: Wir kaufen Häuser für unseren eigenen Bestand, behalten sie langfristig und pflegen sie – bei uns sprechen Sie deshalb direkt mit dem Käufer.
Haus verkaufen in Görlitz: das Wichtigste in Kürze
- Drei Wege – Mit Makler, privat oder direkt an einen Käufer wie uns – jeder Weg hat seine Vorteile.
- Preis – Ihn bestimmen vor allem Lage, Zustand, Baujahr, Energieeffizienz, Grundstück und Ausstattung.
- Notar – Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; Notar- und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer.
- Kredit – Bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens mit fester Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
- Steuer – Innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf kann ein Gewinn steuerpflichtig sein; Eigennutzung ist unter Bedingungen ausgenommen.
- Direktverkauf – Bei uns: keine Maklerprovision, kein Inserat, Kauf im jetzigen Zustand und ein verbindliches Angebot innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.
Drei Wege zum Verkauf im Vergleich
Für den Verkauf gibt es drei Wege, und jeder kann der richtige sein – je nachdem, wie viel Zeit und Arbeit Sie aufwenden möchten und wie wichtig Ihnen Diskretion ist.
Haus verkaufen in Görlitz mit Makler
Ein Makler schätzt den Wert ein, erstellt ein Exposé, inseriert das Haus, führt Besichtigungen und verhandelt bis zum Notartermin. Dafür erhält er eine Provision.
- Vorteile – Ein Makler nimmt Ihnen viel Arbeit ab und bringt Ihr Haus vor viele Interessenten. Mit Ortskenntnis kann er den Preis gut einschätzen.
- Zu bedenken – Bei einem Einfamilienhaus teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision in der Regel je zur Hälfte, wenn beide als Verbraucher den Makler beauftragt haben (§§ 656a ff. BGB, seit Dezember 2020). Ihr Haus wird öffentlich angeboten, und die Dauer der Suche ist offen.
Privat verkaufen ohne Makler
Beim privaten Verkauf übernehmen Sie alles selbst: Wert einschätzen, Unterlagen beschaffen, inserieren, Besichtigungen führen und verhandeln.
- Vorteile – Sie sparen die Provision und behalten Preis, Inserat und Termine in der Hand. Wer Zeit hat und gern mit Menschen spricht, kann so gut verkaufen.
- Zu bedenken – Der Aufwand ist groß, und Ihr Haus wird öffentlich. Ob ein Interessent den Kaufpreis finanzieren kann, müssen Sie selbst einschätzen.
Direkt an einen Käufer wie uns verkaufen
Hier entfällt die Vermarktung: Ein Käufer, der für sich selbst kauft, besichtigt das Haus und macht ein Angebot. Bei uns entscheidet darüber die Familie selbst, ohne Gremien.
- Vorteile – Ihr Verkauf bleibt diskret: kein Inserat, kein Schild am Haus, keine öffentlichen Besichtigungen. Sie zahlen keine Provision, müssen weder renovieren noch räumen und erhalten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung ein verbindliches Kaufangebot.
- Zu bedenken – Es gibt keinen Wettbewerb mehrerer Bieter, und als Investoren rechnen wir Sanierung und Risiko ein. Wer Zeit hat und ein gepflegtes Haus besitzt, erzielt am offenen Markt unter Umständen mehr. Unser Ankauf beschränkt sich auf Görlitz und den Umkreis von 50 Kilometern und auf Kaufpreise von 100.000 € bis 5 Mio. €.
Sie können die Wege auch verbinden und ein Direktangebot in Ruhe mit der Einschätzung eines Maklers vergleichen.
Haustypen in Görlitz und im Umland: worauf es jeweils ankommt
Je nach Haustyp stellen sich beim Verkauf andere Fragen. Wir kaufen Ein- und Zweifamilienhäuser, vermietet oder leer, von „sofort bezugsfähig“ bis „sanierungsbedürftig“.
Einfamilienhaus verkaufen in Görlitz
Ein Einfamilienhaus wird oft verkauft, wenn sich das Leben ändert: Die Kinder sind ausgezogen, ein Erbe ist zu regeln oder ein Paar geht getrennte Wege. Meist hängen viele Erinnerungen daran. Hilfreich ist, früh zu klären, wer im Grundbuch steht – gehört das Haus mehreren, können sie nur gemeinsam verkaufen.
Zweifamilienhaus mit vermieteter Wohnung
Oft ist eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet. Ihre Mieter können bleiben, denn der Käufer tritt in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Wer ein Zweifamilienhaus in Görlitz verkaufen will, fragt am besten vorher die Steuerberatung, ob für die vermietete Wohnung Spekulationssteuer anfallen kann.
Doppelhaushälfte und Reihenhaus
Eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus in Görlitz verkaufen Sie wie ein freistehendes Haus. Weil die Häuser Wand an Wand stehen, teilen sich Nachbarn manchmal Zufahrten oder Leitungen. Ob dazu etwas eingetragen ist, zeigen Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis.
Umgebindehaus im Umland
Im Umland prägen die Umgebindehäuser der Oberlausitz das Bild. Wer ein Umgebindehaus verkaufen möchte, verkauft meist ein altes Haus; Dach, Fassade, Fenster und Heizung verdienen einen genauen Blick. Steht es unter Denkmalschutz, brauchen Veränderungen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Wir kaufen es auch sanierungsbedürftig, wenn es zu unserem Ankaufsprofil passt.
Stadthaus verkaufen in Görlitz
In der Altstadt stehen Bürgerhäuser aus Spätgotik, Renaissance und Barock, die Innenstadt prägen große Gründerzeitviertel, und Görlitz hat viele Baudenkmale – für Veränderungen an ihnen braucht es eine Genehmigung. Hat ein Stadthaus mehrere Wohnungen oder ein Ladengeschäft, kaufen wir es ebenfalls, als Mehrfamilienhaus oder gemischt genutztes Haus.
Was den Preis eines Hauses bestimmt
Was ein Haus wert ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vor allem von diesen Punkten ab:
- Lage – Stadtteil, Straße und Umfeld, Wege zu Einkauf, Schule und Arzt, Anbindung an Bahn und Straße.
- Zustand – Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen, Keller, Fassade und Dämmung. Was erneuert werden muss, rechnet jeder Käufer ein.
- Baujahr – Es sagt etwas über Bauweise und Materialien; wichtiger ist, was seitdem modernisiert wurde und ob sich das belegen lässt.
- Energie – Der Energieausweis ordnet Wohngebäude in Effizienzklassen von A+ bis H ein. Käufer achten auf Heizung und Dämmung, auch weil der CO₂-Preis Heizöl und Erdgas schrittweise verteuert.
- Grundstück – Größe, Zuschnitt und ob weiteres Bauen möglich ist. Den Bodenrichtwert ermittelt der zuständige Gutachterausschuss; in Sachsen sind die Werte online einsehbar. Mehr unter Grundstück verkaufen.
- Ausstattung – Bad, Küche, Böden, Garage, Garten und Nebengebäude – und wie gepflegt sie sind.
Ein offenes Wort über bekannte Mängel schafft Vertrauen – auf beiden Seiten und auf jedem Weg.
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf brauchen
Vollständige Unterlagen erleichtern Bewertung und Kaufvertrag. Je nach Haus brauchen Sie:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte (Liegenschaftskarte)
- Energieausweis
- Baupläne, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigungen
- Nachweise über Modernisierungen
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Bei Vermietung: Mietverträge, Mieterliste und Betriebskostenabrechnungen
- Bei einem geerbten Haus: Erbschein – oft genügt auch ein notarielles Testament mit der Eröffnungsniederschrift
Fehlt etwas, ist das kein Grund zur Sorge: Vieles lässt sich nachträglich besorgen, manches beschafft der Notar. Den Energieausweis müssen Sie Kaufinteressenten in der Regel spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach dem Kauf übergeben (§ 80 GEG).
Kosten, Steuern und Recht beim Hausverkauf
Je nach Weg und persönlicher Lage spielen diese Punkte eine Rolle:
- Maklerprovision – Sie fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist – beim direkten Verkauf an uns nicht.
- Notar und Grundbuch – Diese Kosten trägt nach dem Gesetz in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB), beim Verkauf an uns also wir.
- Grundschuld – Ihre Löschung ist Sache des Verkäufers und wird in der Regel aus dem Kaufpreis bezahlt.
- Vorfälligkeitsentschädigung – Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB); die Bank darf dafür eine Entschädigung verlangen. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung geht das mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
- Spekulationsfrist – Ein Gewinn aus dem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf ist einkommensteuerpflichtig (§ 23 EStG) – außer Sie haben das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf selbst bewohnt. Bei einem geerbten Haus zählt der Kauf durch den Verstorbenen.
- Genehmigungen – Liegt das Haus in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, muss die Gemeinde den Verkauf genehmigen (§ 144 BauGB). Der Notar holt die Genehmigung ein und fragt ab, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat (§§ 24 ff. BauGB).
Für jeden Weg gilt: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch, bis dahin sichert ihn eine Auflassungsvormerkung. Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar bestätigt, dass die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen; erst nach der Zahlung wird umgeschrieben.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall helfen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberatung weiter.
So läuft der Verkauf an uns ab
Ein Hausverkauf ist selten eine leichte Entscheidung. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören zu und behandeln Ihre Anfrage vertraulich.
Ablauf
Vier Schritte bis zum Notar
Viele Verkäufer – gerade Erbengemeinschaften – fürchten einen langen, komplizierten Verkauf. Bei uns wissen Sie bei jedem Schritt, was als Nächstes passiert.
Kontakt
Sie rufen uns an oder schreiben uns. Ein paar Eckdaten genügen.
Besichtigung & Bewertung
Wir kommen kurzfristig vorbei – diskret und ohne Heerscharen von Interessenten.
Angebot in 48 Stunden
Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot.
Notar & Auszahlung
Wir bereiten alles vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Der Kaufpreis wird sicher ausgezahlt.
Bei der Besichtigung sehen wir uns das Haus an, wie es ist. Ob Sie unser Angebot annehmen, entscheiden Sie in Ruhe und ohne Druck. Sagen Sie zu, bereiten wir den Kaufvertrag mit dem Notar vor, und der Kaufpreis fließt nach den Regeln des notariellen Vertrags.
Für ein erstes Gespräch genügen ein paar Eckdaten. Rufen Sie uns gern unter 0351 217 88 998 an oder schreiben Sie uns über das Formular Immobilie anbieten.
Besondere Anlässe: Erbschaft, Trennung, Sanierungsstau, Alter, Versteigerung
Hinter vielen Verkäufen steht ein Einschnitt im Leben. Was dann wichtig ist, erklären wir auf eigenen Seiten:
- Geerbtes Haus – Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über das Haus verfügen (§ 2040 BGB). Ein Angebot für alle Erben schafft eine gemeinsame Grundlage; auf Wunsch übernehmen wir die Räumung. Mehr unter Geerbte Immobilie verkaufen.
- Trennung oder Scheidung – Gehört das Haus beiden, geht der Verkauf nur gemeinsam. Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet gegenüber der Bank weiter, bis sie ihn aus der Haftung entlässt. Mehr unter Immobilie bei Trennung und Scheidung verkaufen.
- Sanierungsstau – Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden; wer kauft, muss aber bestimmte Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz binnen zwei Jahren nachholen. Mehr unter Sanierungsstau und Heizungsgesetz.
- Verkauf im Alter – Ist das Haus zu groß geworden oder steht ein Umzug an, besprechen wir alles in Ruhe mit Ihnen – ohne Besichtigungen mit Fremden. Mehr unter Verkauf im Alter.
- Drohende Zwangsversteigerung – Bei Geldsorgen zählt Zeit: Bis zum Zuschlag ist ein freihändiger Verkauf möglich, wenn die Gläubiger mitziehen, und er bringt oft mehr als die Versteigerung. Kostenlose Hilfe bieten anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Mehr unter Zwangsversteigerung abwenden.
Haus verkaufen in Görlitz und Umgebung: Stadtteile und Orte
Görlitz ist die östlichste Stadt Deutschlands und Kreisstadt des Landkreises Görlitz. Wir kaufen in allen Stadtteilen: in der Altstadt und der Innenstadt, in der Südstadt und der Nikolaivorstadt, in Rauschwalde, Weinhübel, Königshufen und Biesnitz, in Kunnerwitz, Klingewalde, Hagenwerder und Schlauroth sowie in Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Deutsch Ossig, Tauchritz und Klein Neundorf.
Dazu kommt das Umland im Umkreis von 50 Kilometern, zum Beispiel Zittau, Löbau, Niesky, Weißwasser, Bautzen, Reichenbach, Ostritz, Herrnhut, Rothenburg, Bad Muskau und Ebersbach-Neugersdorf. Ob Ihr Ort dazugehört und welche Objekte wir kaufen, zeigt unser Ankaufsprofil.
Checkliste für Ihren Hausverkauf
Diese Liste hilft auf jedem Weg, ganz gleich, ob Sie Ihr Haus verkaufen in Görlitz, in Zittau oder in einem Dorf im Umland:
- Klären, wer im Grundbuch steht und ob alle Eigentümer verkaufen möchten.
- Bei der Bank Restschuld, Zinsbindung und Vorfälligkeitsentschädigung erfragen.
- Zehnjahresfrist prüfen: Wann wurde gekauft, und haben Sie zuletzt selbst darin gewohnt?
- Energieausweis bereithalten, spätestens für die erste Besichtigung.
- Die Unterlagen von oben zusammenstellen und Fehlendes früh besorgen.
- Bei Leerstand die Gebäudeversicherung informieren und im Winter gegen Frost heizen.
- Den Entwurf des Kaufvertrags vor dem Notartermin lesen und offene Fragen mit dem Notar klären.
Häufige Fragen
Haus verkaufen in Görlitz ohne Makler – geht das?
Ja. Sie können privat oder direkt an einen Käufer wie uns verkaufen; dann fällt keine Maklerprovision an. Ob sich ein Makler für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Arbeit Sie selbst übernehmen möchten.
Was kostet mich der Verkauf an Sie?
Eine Maklerprovision fällt nicht an, die Notar- und Grundbuchkosten tragen wir. Bei Ihnen bleiben die Löschung alter Grundschulden, bezahlt aus dem Kaufpreis, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und gegebenenfalls Steuern auf einen Gewinn.
Haus verkaufen in Görlitz mit laufendem Kredit: Was passiert mit der Grundschuld?
Ein Verkauf ist auch mit laufendem Kredit möglich. Die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst, und die Bank gibt dafür die Löschung der Grundschuld frei. Fällig wird der Kaufpreis erst, wenn ihre Löschungsunterlagen beim Notar vorliegen.
Muss ich das Haus vor dem Verkauf renovieren oder räumen?
Wenn Sie an uns verkaufen, nicht: Wir kaufen im jetzigen Zustand, von „sofort bezugsfähig“ bis „sanierungsbedürftig“. Bei einem geerbten Haus übernehmen wir auf Wunsch die Räumung.
Kaufen Sie auch vermietete Häuser?
Ja, vermietet oder leer. Der Verkauf beendet keinen Mietvertrag; als Käufer treten wir in die bestehenden Verträge ein (§ 566 BGB). Ihre Mieter können also bleiben.
Bereit für ein Angebot?
Ein Anruf oder ein paar Angaben im Formular genügen. Wir melden uns persönlich und vereinbaren einen Termin vor Ort.