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Lebenssituation

Immobilie geerbt in Görlitz – so geht es weiter

Immobilie geerbt und noch unsicher, wie es weitergeht? Hier lesen Sie in Ruhe, was nach dem Erbfall zu tun ist, welche Fristen und Steuern gelten und wie Erben sich einigen. Möchten Sie verkaufen, machen wir allen Erben gern ein verbindliches Angebot – auf Wunsch mit Räumung.

Sie haben eine Immobilie geerbt – ein Haus, eine Wohnung oder einen Anteil daran? Dann kommen zu allem, was ein Abschied mit sich bringt, viele praktische Fragen: Wem gehört das Haus jetzt, welche Fristen laufen, was kostet es, solange es leer steht, und wie finden Sie mit den Geschwistern einen gemeinsamen Weg?

Diese Seite hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen. Und wenn Sie verkaufen möchten, sind wir gern für Sie da: Wir, die Familie Wojciechowski, kaufen geerbte Häuser und Wohnungen in Görlitz und im Umkreis von 50 km für unseren eigenen Bestand – mit einem verbindlichen Angebot für alle Erben und auf Wunsch mit Räumung.

Immobilie geerbt: das Wichtigste in Kürze

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Wer eine Immobilie geerbt hat, muss nicht alles auf einmal erledigen. Zuerst geht es darum, zu klären, wer erbt, und das Haus zu sichern. In der Regel stehen diese Schritte an:

  1. Erbe nachweisen – Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt dem Grundbuchamt oft dieses Dokument mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO).
  2. Haus sichern – Fenster und Türen schließen, Schlüssel einsammeln, Zähler ablesen und im Winter so heizen, dass keine Leitungen einfrieren.
  3. Versicherung informieren – Der Gebäudeversicherung den Erbfall melden und, wenn das Haus leer steht, auch den Leerstand.
  4. Finanzamt – Den Erwerb müssen Erben in der Regel innerhalb von drei Monaten anzeigen.
  5. Grundbuch berichtigen – Die Erben als Eigentümer eintragen lassen; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei.
  6. Unterlagen sammeln – Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, Versicherungs- und Mietverträge heraussuchen. Fehlendes lässt sich oft nachträglich besorgen.

Erbe annehmen oder ausschlagen: die Frist

Ein Erbe müssen Sie nicht behalten. Ausschlagen können Sie es allerdings nur innerhalb einer Frist: in der Regel sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben und wissen, warum Sie Erbe sind (§ 1944 BGB). Sechs Monate sind es, wenn der Verstorbene nur im Ausland gewohnt hat oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufgehalten haben.

Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht. Zum Nachlass gehören neben dem Haus auch Darlehen und offene Rechnungen; übersteigen die Schulden den Wert, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Weil die Frist kurz ist, lohnt es sich, früh mit einem Notar oder Rechtsanwalt zu sprechen.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: Wer entscheidet?

Immobilie geerbt als Alleinerbin oder Alleinerbe

Als einzige Erbin oder einziger Erbe entscheiden Sie in der Regel allein, ob Sie selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Sie tragen von nun an die laufenden Kosten – und dürfen sich für Ihre Entscheidung die Zeit nehmen, die Sie brauchen.

Mehrere Erben: die Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, etwa Geschwister, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam. Über das Haus können sie nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB) – verkauft wird also nur, wenn alle mitwirken.

Auf Dauer angelegt ist die Erbengemeinschaft nicht: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, also die Aufteilung des Nachlasses (§ 2042 BGB). Wenn Sie gemeinsam mit anderen eine Immobilie geerbt haben, hilft es deshalb, früh und offen über das Ziel zu sprechen.

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Für eine geerbte Immobilie gibt es im Kern drei Wege, und keiner ist von vornherein der richtige. Welcher passt, hängt vom Zustand des Hauses ab, von Ihren Plänen und von denen der anderen Erben.

Selbst nutzen: einziehen oder in der Familie halten

Beim Elternhaus liegt der Gedanke nahe, selbst einzuziehen, und oft hängt viel Gefühl daran. Bevor Sie sich festlegen, lohnt ein ehrlicher Blick auf den Zustand: Ein Sanierungsstau betrifft typischerweise Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen, feuchte Keller und Dämmung, und die Kosten sind vorab oft schwer abzuschätzen. Mehr dazu unter Sanierungsstau und Heizungsgesetz. In einer Erbengemeinschaft zahlt, wer einzieht, die anderen zum Beispiel aus.

Vermieten: laufende Einnahmen, laufende Pflichten

Vermieten bringt Einnahmen und hält das Haus in der Familie, braucht aber Zeit: Mieter finden, Betriebskosten abrechnen, Reparaturen beauftragen. In einer Erbengemeinschaft sollte feststehen, wer sich kümmert und wie Einnahmen und Ausgaben verteilt werden. Bestehende Mietverträge laufen weiter, auch bei einem späteren Verkauf (§ 566 BGB).

Verkaufen: mit Makler, privat oder direkt

Ein Verkauf beendet die laufenden Kosten, und den Erlös können die Erben aufteilen. Dafür gibt es mehrere gute Wege. Ein Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Besichtigungen und kann viele Interessenten erreichen; bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig (§§ 656a ff. BGB).

Wer privat verkauft, spart die Provision, übernimmt aber Inserat, Besichtigungen und Verhandlungen selbst. Beim direkten Verkauf an einen Käufer wie uns haben Sie einen Ansprechpartner und ein verbindliches Angebot, ohne Provision. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was Ihnen wichtiger ist. In jedem Fall wird der Kaufvertrag notariell beurkundet (§ 311b BGB), und Kaufinteressenten muss spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorliegen (§ 80 GEG).

Einigung in der Erbengemeinschaft finden

Unter Geschwistern ist es ganz normal, dass nicht alle dasselbe wollen: Einer möchte das Haus behalten, eine andere braucht ihren Anteil als Geld, ein Dritter wohnt weit weg. Dann hilft eine gemeinsame Grundlage:

Teilungsversteigerung vermeiden

Findet sich gar keine Einigung, droht als letztes Mittel die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) – auch gegen den Willen der anderen, weil jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen kann. Das Verfahren ist meist langwierig, und das Ergebnis liegt oft unter dem, was ein freier Verkauf bringt. Es lohnt sich deshalb, lieber noch einmal miteinander zu reden.

Den eigenen Erbteil verkaufen

Wer aussteigen möchte, kann auch seinen Erbteil verkaufen, also seinen Anteil am gesamten Nachlass. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, und die übrigen Miterben haben dann ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

Steuern, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben

Zwei Steuern können eine Rolle spielen: die Erbschaftsteuer auf den Erwerb und, bei einem späteren Verkauf, unter Umständen die Einkommensteuer auf den Gewinn.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer fällt nur auf den Teil des Erwerbs an, der über dem persönlichen Freibetrag liegt (§ 16 ErbStG). Wie hoch er ist, hängt vom Verhältnis zum Verstorbenen ab:

Familienheim: steuerfrei unter Bedingungen

Hat der Verstorbene selbst in dem Haus oder der Wohnung gewohnt, kann dieses Familienheim unter Bedingungen steuerfrei vererbt werden – wenn Ehegatte oder Kinder es danach zehn Jahre selbst bewohnen. Wer früher ausziehen oder verkaufen möchte, spricht am besten vorher mit der Steuerberatung, weil die Befreiung dann wegfallen kann.

Spekulationsfrist bei geerbten Immobilien

Der Gewinn aus einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf ist einkommensteuerpflichtig (§ 23 EStG) – außer die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf selbst bewohnt. Durch die Erbschaft beginnt die Frist nicht neu; es zählt der Kauf durch den Verstorbenen. Hat etwa die Mutter das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie einen Notar, einen Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberatung.

Was ein leerstehendes Haus kostet

Solange über das Erbe nicht entschieden ist, laufen einige Kosten und Pflichten weiter:

Räumung und Nachlass: erst sichten, dann räumen

Das Ausräumen braucht Zeit – und manchmal etwas Abstand. Gibt es mehrere Erben, gehören auch Möbel, Bilder und Erinnerungsstücke allen gemeinsam; es hilft, vorher zusammen festzulegen, wer was behalten möchte. Papiere wie Testament, Grundbuch- und Bauunterlagen, Versicherungen und Verträge heben Sie am besten auf, bis sie gesichtet sind.

Verkauf an uns: ein Angebot für alle Erben

Haben Sie eine Immobilie geerbt, die Sie nicht behalten möchten, können Sie sie direkt an uns verkaufen. Wir sind Immobilieninvestoren aus Görlitz: eine Familie, die Häuser und Wohnungen für den eigenen Bestand kauft, sie langfristig behält und pflegt. Bei uns sprechen Sie deshalb direkt mit dem Käufer.

Wir wissen, dass an einem geerbten Haus oft Erinnerungen hängen und dass sich nicht alle Erben gleich schnell entscheiden. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören zu und erklären jeden Schritt.

Was wir kaufen, steht im Ankaufsprofil: Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke mit einem Kaufpreis von 100.000 € bis 5 Mio. €, bezugsfertig oder sanierungsbedürftig, vermietet oder leer.

Ablauf

Vier Schritte bis zum Notar

Viele Verkäufer – gerade Erbengemeinschaften – fürchten einen langen, komplizierten Verkauf. Bei uns wissen Sie bei jedem Schritt, was als Nächstes passiert.

  1. Kontakt

    Sie rufen uns an oder schreiben uns. Ein paar Eckdaten genügen.

  2. Besichtigung & Bewertung

    Wir kommen kurzfristig vorbei – diskret und ohne Heerscharen von Interessenten.

  3. Angebot in 48 Stunden

    Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot.

  4. Notar & Auszahlung

    Wir bereiten alles vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Der Kaufpreis wird sicher ausgezahlt.

Die Anfrage kann eine Person für alle Erben stellen – telefonisch unter 0351 217 88 998 oder über das Formular Immobilie anbieten. Ein paar Eckdaten genügen; alles Weitere besprechen wir gern persönlich.

Immobilie geerbt in Görlitz und im Umland

Görlitz, die östlichste Stadt Deutschlands an der Neiße, hat einen besonderen Hausbestand: In der Altstadt stehen Bürgerhäuser aus Spätgotik, Renaissance und Barock, die Innenstadt prägen große Gründerzeitviertel, das Umland die Umgebindehäuser der Oberlausitz. Viele Gebäude sind Baudenkmale; Veränderungen brauchen dann eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

Für eine geerbte Gründerzeitwohnung kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu, etwa Teilungserklärung, Protokolle und Jahresabrechnung; verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Liegt ein Haus in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, braucht der Verkauf eine Genehmigung der Gemeinde (§ 144 BauGB), die ebenfalls der Notar einholt.

Mehr zu den einzelnen Objektarten lesen Sie unter Haus verkaufen in Görlitz, Wohnung verkaufen in Görlitz und Mehrfamilienhaus verkaufen.

Wir kaufen in allen Stadtteilen von Görlitz, von der Altstadt bis Rauschwalde, Weinhübel oder Biesnitz, und im Umkreis bis 50 km – etwa in Zittau, Löbau, Niesky, Weißwasser, Bautzen oder Herrnhut. Wohnen Sie selbst weiter weg, genügt für die Besichtigung ein Termin vor Ort; wir kommen gern vorbei.

Checkliste: Immobilie geerbt – was jetzt zu tun ist

Häufige Fragen

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja. Solange die Immobilie der Erbengemeinschaft gehört, können die Erben nur gemeinsam darüber verfügen (§ 2040 BGB). Ein verbindliches Angebot, das allen gleich vorliegt, kann die Einigung erleichtern.

Brauchen wir einen Erbschein?

Die Erben müssen ihr Erbrecht nachweisen, meist mit einem Erbschein. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt dem Grundbuchamt oft dieses Dokument mit der Eröffnungsniederschrift. Was genau nötig ist, klärt der Notar.

Kaufen Sie auch, wenn das Haus noch voller Möbel steht?

Ja, das ist bei einem Erbe ganz normal. Auf Wunsch übernehmen wir die Räumung – nehmen Sie vorher in Ruhe mit, was Ihnen wichtig ist.

Müssen alle Erben zur Besichtigung anreisen?

Nein. Ein Termin vor Ort genügt, und dafür müssen nicht alle Erben kommen. Das verbindliche Angebot erhalten danach alle Erben gleichermaßen.

Wie lange haben wir Zeit, das Erbe auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben und wissen, warum Sie Erbe sind (§ 1944 BGB). Sechs Monate sind es, wenn der Verstorbene nur im Ausland gewohnt hat oder Sie bei Fristbeginn im Ausland waren. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn Ihr Erwerb den persönlichen Freibetrag übersteigt – bei Kindern sind das 400.000 €. Bei einem späteren Verkauf zählt für die Spekulationsfrist der Kauf durch den Verstorbenen. Ihren Erwerb zeigen Sie in der Regel binnen drei Monaten dem Finanzamt an.

Bereit für ein Angebot?

Ein Anruf oder ein paar Angaben im Formular genügen. Wir melden uns persönlich und vereinbaren einen Termin vor Ort.